Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Luminavera Autos GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftraggeber“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigen. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Ihre Anfrage sowie unsere darauf folgende verbindliche Angebotserstellung oder Auftragsbestätigung im Rahmen unserer Kernleistungen: Garten-Design und Planung, Anpflanzung von Bäumen und Stauden, saisonale Gartenpflege, Rasenanlage und -pflege, Beregnungssysteme sowie Terrassen und Gartenwege.
Unsere Dienstleistungen umfassen exklusiv die oben genannten sechs Leistungsbereiche. Angebote sind bis zu einem im jeweiligen Angebot angegebenen Datum bindend. Änderungen am Projektumfang, wie beispielsweise der Austausch von Pflanzenarten oder Materialien für Terrassenböden, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Sollte der Kunde während der Laufzeit des Projekts zusätzliche Leistungen wünschen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind (z.B. Winterdienst oder Holzlagerpflege), wird hierfür ein separater Auftragsvertrag abgeschlossen.
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei Schäden an der Pflanzung durch höherer Gewalt (z.B. extreme Wetterereignisse, Schädlingsbefall trotz fachgerechter Beratung) oder unsachgemäßer Pflege durch Dritte übernehmen wir keine Haftung. Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung der installierten Beregnungssysteme liegt nach Übergabe vollständig beim Kunden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten für die Projektplanung und Kundenkommunikation entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung. Wir gewährleisten die Vertraulichkeit Ihrer Grundrisse und Gartengestaltungspläne und geben diese weder an Dritte weiter noch nutzen sie zu Werbezwecken ohne Ihre explizite Einwilligung.
Alle von uns erstellten Entwürfe, Pläne für Gartenwege, Beregnungskonzepte und visuellen Darstellungen bleiben geistiges Eigentum der Luminavera Autos GmbH. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Projekten für die spezifische Liegenschaft in Frankfurt am Main oder dem vereinbarten Standort. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an andere Gartenbaufirmen zur Nachabrechnung oder Veröffentlichung in Medien bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Sowohl Auftraggeber als auch Kunde können den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen, sofern eine Fristsetzung erfolglos geblieben ist. Bei Vertragsverletzungen durch den Kunden (z.B. Zahlungsverzug) behalten wir uns vor, das Projekt abzubrechen. Für bereits erbrachte Leistungen und angefangene Materialbeschreibungen (Bäume, Stauden, Rasensoden) sind vollständige Kostenersatzforderungen geltend zu machen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nach Beginn der physischen Arbeiten nur unter Abzug eines angemessenen Entgelts für den bisherigen Arbeitswert möglich.
Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Frankfurt am Main. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit es gesetzlich zulässig ist.
Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt zwei Jahre ab der vertraglichen Abnahme. Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Beanstandungen an der Pflanzenqualität oder der Funktionalität von Beregnungssystemen erhalten wir das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Verbrauchergegenüber gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wobei eine Fristsetzung vor einer Mängelbeseitigung als üblich gilt. Wir bieten zudem einen Service-Check nach 14 Tagen an, um sicherzustellen, dass Terrasse und Rasen optimal einwachsen.